Der Medizinische Dienst Bund gruppiert die einzelnen Medizinischen Dienste der Länder. Die medizinischen und pflegefachlichen Expertinnen und Experten fungieren als Beratungs- und Begutachtungsdienste für die Kranken- und Pflegeversicherungen und übernimmt die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Pflegegraden. Inzwischen beziehen dem Dienst zufolge über sechs Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung - diese Zahl hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt.
Bei der Begutachtung könne der Dienst "wichtige Impulse zur Prävention, zur Verbesserung der Pflegesituation und zur Entlastung der An- und Zugehörigen geben", betonte Engler. Die Gutachterinnen und Gutachter schauten sich im vergangenen Jahr bundesweit über drei Millionen Versicherte an. Pflegegrad 1 oder 2 erhielten zusammen genommen 63,5 Prozent der Begutachteten, bei über 21 Prozent lag zu dem Zeitpunkt noch kein Pflegegrad vor. Alle anderen verteilten sich auf die Grade 3 bis 5.
In der Erstbegutachtung liege "großes Potenzial, um einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich zu erhalten", betonte der Medizinische Dienst. Oft würden dann Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie empfohlen, oder auch Mobilitätshilfen und Hilfsmittel im Badezimmer.
Weil dafür aber oft zusätzliche Verordnungen nötig und viele Angehörige damit überfordert seien, müsse hier eine bessere Zusammenarbeit erfolgen. "Deshalb brauchen wir in Zukunft eine intensivere Vernetzung und Kommunikation zwischen Medizinischem Dienst, den Pflegekassen, der regionalen Pflegeberatung und den Leistungserbringenden", forderte Engler. So könnten die Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter auch wirken.