Der Angeklagte und die 21-Jährige lernten sich laut Anklage im Januar 2023 kennen. In der Folge zwang er die Frau rund anderthalb Jahre zu "sexuellen Handlungen". Demnach brachte er die Frau in einem Fall auch in eine mögliche Lebensgefahr. Die brutalen Vergewaltigungen ereigneten sich unter anderem in der Wohnung des Manns im Landkreis Rottweil. Im Oktober 2024 wurde er schließlich angezeigt.
Dem Urteil ging laut Gerichtsangaben eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraus. Demnach war der Angeklagte geständig. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil fiel am Mittwoch. Es ist noch nicht rechtskräftig.