Das Landgericht musste daher neu entscheiden. Laut BGH hatte die zuständige Kammer im ersten Urteil nicht ausreichend begründet, warum sie einen minderschweren Totschlag ausgeschlossen hatte. Demnach hatte der Liebhaber des Angeklagten diesen während der tödlich verlaufenen Auseinandersetzung zunächst selbst mit einem Messer bedroht und gewürgt, bevor dieser ihn schließlich mit dem Messer attackierte.
Hintergrund war eine heimlich geführte homosexuelle Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Getöteten, die über mehrere Jahre andauerte. Der Beschuldigte war demnach mit einer Frau verheiratet und hatte Kinder, was zwischen beiden Männern immer wieder zu Streit führte. Als der Liebhaber damit drohte, der Frau seines Liebhabers von der Beziehung zu erzählen, kam es im November 2022 im Kölner Königsforst zu dem tödlichen Konflikt.