Gericht: Coronainfektion auch bei infizierten Kollegen nicht automatisch Arbeitsunfall
Eine Infektion mit dem Coronavirus ist einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann nicht automatisch ein Arbeitsunfall, wenn nachweislich mehrere Kollegen infiziert waren. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit einen Beschluss des Sozialgerichts Potsdam, wie ein Sprecher des Landessozialgerichts am Donnerstag in Potsdam mitteilte.