Schussabgabe auf flüchtendes Auto in Zwickau: Freispruch von Polizisten aufgehoben
In einem Berufungsprozess wegen einer Schussabgabe auf ein flüchtendes Fahrzeug hat das Landgericht Zwickau den Freispruch eines Polizeibeamten aufgehoben. Die beiden Schüsse, durch die zwei Menschen verletzt wurden, seien nicht gerechtfertigt gewesen, teilte ein Gerichtssprecher in der sächsischen Stadt mit. Die Kammer sprach den 34-Jährigen daher der zweifachen fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig.