Das Landgericht sprach zudem eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus und verpflichtete den Angeklagten, 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und 2000 Euro an einen der Geschädigten zu bezahlen. Damit hob es das Urteil des Amtsgerichts Zwickau auf, das den Mann freigesprochen hatte.
Der zweifachen Schussabgabe im Oktober 2022 war eine Verfolgungsjagd vorausgegangen. Der Fahrer des später beschossenen Autos war laut Gericht mit mindestens 100 Stundenkilometern durch Zwickau gerast und hatte mehrere rote Ampeln missachtet. Der Polizist gab die Schüsse ab, um das mit vier Insassen besetzte Auto zu stoppen. Einer davon traf den Fahrer am Hinterkopf, der daraufhin operiert werden musste. Lebensgefahr bestand nicht.
Aus Sicht des Landgerichts war die Schussabgabe aber nicht geeignet, die Flucht zu verhindern und auch nicht verhältnismäßig. Laut Kammer lag weder ein rechtfertigender Notstand noch eine Notwehrsituation vor. Durch die Fahrlässigkeit bei seiner Amtshandlung habe der Polizist eine Körperverletzung bei zwei Personen verursacht und insgesamt vier Personen gefährdet.
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