Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für einen der Angeklagten jedoch fünf Jahre und neun Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von vier Jahren für den 32-Jährigen und zwei Jahre auf Bewährung für den 34-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren lief seit Ende Oktober. Der Anklagevorwurf lautete auf Totschlag. Die Angeklagten seien mit einem weiteren bislang unbekannt gebliebenen Mittäter vor dem Eingangsbereich des Kiosks auf ihr Opfer getroffen, hieß es in der Anklage. Sie sollen den Mann unvermittelt angegriffen und zu Boden gerissen haben.
Dabei hätten sie mehrfach gegen den Kopf und den Körper des am Boden liegenden Manns eingeschlagen und getreten. Erst durch das Einschreiten einer Zeugin hätten die Tatverdächtigen von ihm abgelassen.
Der Mann erlitt schwere Kopfverletzungen. Nach einer Notoperation wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Er starb letztlich - laut Anklage an den Folgen des Angriffs.