Laut Anklage war die Autofahrerin trotz temporärer Absperrmaßnahmen durch ein Polizeimotorrad am 24. Juni auf eine Kreuzung gefahren und hatte ein weiteres Polizeimotorrad gerammt. Dessen 61-jähriger Fahrer, der zur Wagenkolonne von Orban gehörte, wurde über die Motorhaube geschleudert und tödlich verletzt. Seine Maschine stieß gegen das absperrende Polizeimotorrad, dessen Fahrer wurde schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, im Straßenverkehr nicht mit der erforderlichen Sorgfalt agiert zu haben, und klagte sie wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung an. Es sind zahlreiche Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Das Gericht setzte zunächst zwei Fortsetzungstermine am 10. und am 14. November an.