Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die 16-Jährige, die am Bahnsteig auf ihren Zug wartete und telefonierte, plötzlich und unerwartet zu Boden brachte. Dadurch stieß sie gegen einen Güterzug, der mit hundert Stundenkilometern vorbeifuhr, und erlitt tödliche Verletzungen.
Nach der mutmaßlichen Tat führte der Mann Polizeibeamte zu dem leblosen Mädchen und gab an, sie dort liegen gesehen zu haben. Erst später wurde er durch DNA-Spuren an der Schulter der 16-Jährigen überführt. Zweieinhalb Wochen nach der Tat wurde er festgenommen. Er befindet sich seitdem im Maßregelvollzug.
Aus Sicht der Anklagebehörde leidet der Mann unter Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Daher wird ein Sicherungsverfahren angestrebt, weil statt einer Freiheitsstrafe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Statt einer Anklageschrift wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft eine Antragsschrift eingereicht.