Hintergrund war demnach ein Streit um eine Toilettengebühr für Gäste eines von dem beklagten Unternehmen organisierten Oktoberfests. Nach Angaben der Verbraucherschützer mussten diese für jeden Toilettenbesuch einen Euro bezahlen oder konnten eine "Toilettenflat" für fünf Euro erwerben. Das Berliner Kammergericht habe der Firma nun untersagt, "im Rahmen geschäftlicher Handlungen" von Gästen einer Gaststätte eine Toilettennutzungsgebühr zu verlangen. Sonst droht ein Ordnungsgeld.
Anders liegt der Fall bei Menschen, die keine Gäste sind, wie die Expertin der Verbraucherzentrale, Claudia Both, hinzufügte. Betreiber von Gaststätten könnten diese mit einer geringen Toilettengebühr belegen oder ihnen die Nutzung unter Verweis auf ihr Hausrecht verbieten.