Der Beschuldigte hatte nach Feststellungen des Gerichts am 3. März in der Mannheimer Innenstadt mit einem Auto gezielt und bei hohem Tempo Menschen umgefahren. Ein Mann und eine Frau starben. Mehrere weitere Menschen wurden verletzt, bevor ein Taxifahrer den Mann stoppen konnte.
Laut Anklage leidet der Beschuldigte seit Jahren an einer psychischen Erkrankung, ein politisches Tatmotiv gab es nicht. Dies sah das Gericht nach der Beweisaufnahme bestätigt. Dem Sprecher zufolge ging es davon aus, dass der Angeklagte das Verbrechen ohne seine psychische Erkrankung nicht begangen hätte. Demnach war er währenddessen in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt und daher nur vermindert schuldfähig.
Auch das Gericht fand keine Hinweise auf ein politische Tat. Das Urteil erging wegen zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes, dazu kamen noch einige geringere Delikte. Es entsprach der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten sich in ihren Plädoyers ebenfalls für eine Unterbringung in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf kein bestimmtes Strafmaß.
Nach früheren Ermittlerangaben hatte der Beschuldigte mehrere hundert Meter zurückgelegt und War dabei mit bis zu 80 Stundenkilometern mehrfach in Menschengruppen oder einzelne Passanten gefahren. Eine 83-Jährige und ein 54-Jähriger starben. Unter den Verletzten war ein zweijähriges Kind.
Ein Taxifahrer stoppte die Amokfahrt, indem er dem Beschuldigten in seinem Kleinwagen den Weg versperrte. Dieser bedrohte den Taxifahrer demnach mit einer Schreckschusswaffe und schoss in die Luft. Danach floh er und schoss sich selbst in den Mund. Laut damaligen Angaben der Ermittler wollte er sich töten. Er musste medizinisch behandelt werden.