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Gast

Arbeitszeitengesetz Abgeordnete

Wenn ich die Aussagen höre frage ich mich, ob für unseren Abgeordneten die normalen Gesetze zur maximalen Arbeitszeit nicht gelten? Ich würde auch gerne länger arbeiten wenn sinnvoll um Sachen effizient fertig zu bekommen oder die Zeit an anderen Tag frei zu nehmen. Leider ist es ja gesetzlich verboten. Gab es da nicht einen Punkt im Sondierungspapier der Ampel, wo eine Auflockerung auf 12Std/Tag unter bestimmten Vorraussetzungen seitens FDP gefordert wurde?
Frage beantworten Frage Nummer 3000284743 Frage melden
Antworten (1)
Skorti
Die Arbeitsschutzgesetze zur Regelung der Arbeitszeit gelten nur für abhängig Beschäftigte. Die gelten nicht für Abgeordnete, Selbständige etc.
Diese Regeln sind zum Schutz der Arbeitnehmer und werden oft genug umgangen, ausgehebelt und ausgetrickst. Wenn du dich freiwillig der Ausbeutung durch die Arbeitgeber zur Verfügung stellen willst, bitte. Aber wer garantiert dir, dass du an einem anderen Tag frei bekommst? Dann wird die Vertrauensarbeitszeit eingeführt, die Erfassung der Arbeitszeit "optimiert" und schon arbeitet man 12 Stunden am Tag ohne Freizeitausgleich.
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