Beschäftigungszeit
Guten Morgen, Ich bin seit dem 1.10.21 beim Amtsgericht Weimar angestellt. Vorher war ich im Landratsamt Nordhausen angestellt ( 15.12.20-30.9.21). Meine Frage: Wird die Zeit in NDH als Beschäftigungszeit anerkannt in Bezug auf Gehaltsgrupoe, Kündigungsfristen u.a. beim neuen Arbeitgeber? Ich danke Ihnen
Antworten (1)
kommt ein wenig darauf an ...
Bezüglich der Kündigungsfristen werden nach meiner Kenntnis nach einer eventuellen Probezeit die Zeiten zusammengezogen. Ist aber eigentlich irrelevant, da im ÖD der Arbeitgeber nicht kündigt und die Kündigungsfrist beim Arbeitnehmer mit der Zeit nicht steigt.
Bei den Gehaltsgruppen sieht das möglicherweise anders aus. Insbesondere, da Du von einem kommunalen AG zum Land gewechselt hast, die haben unterschiedliche Tarifverträge. Du wirst es mit der Januarabrechnung sehen, ob Du in Stufe zwei wechselst. Wenn ja, wird es anerkannt. Wenn nein, dann nicht.
Bezüglich der Kündigungsfristen werden nach meiner Kenntnis nach einer eventuellen Probezeit die Zeiten zusammengezogen. Ist aber eigentlich irrelevant, da im ÖD der Arbeitgeber nicht kündigt und die Kündigungsfrist beim Arbeitnehmer mit der Zeit nicht steigt.
Bei den Gehaltsgruppen sieht das möglicherweise anders aus. Insbesondere, da Du von einem kommunalen AG zum Land gewechselt hast, die haben unterschiedliche Tarifverträge. Du wirst es mit der Januarabrechnung sehen, ob Du in Stufe zwei wechselst. Wenn ja, wird es anerkannt. Wenn nein, dann nicht.