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Gast

Gartenbadeteich auf Erbgrundstück anlegen

Ich bin Nacherbe , mein Vater ist Vorerbe , wir wohnen zusammen auf einem geerbten Grundstück mit 3 Wohneinheiten. Eins ist vermietet . Die Mieterin will ein Gartenbadeteich anlegen . Mein Vater hat zugestimmt, dürfen sie den Badeteich ohne meine Zustimmung als Nacherbe einfach erstellen ?
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Antworten (1)
Musca
Der Vermieterbund oder Anwalt für Erbrecht wird das genau beantworten können. Der Mieterin würde ich, anhand der Diskrepanzen zwischen Vater und Sohn, raten sich eine neue Bleibe zu suchen
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