Gast
Kosten Gemeinschaftsstrom doppelt so hoch wie Vorjahr
In meiner Nebenkostenabrechnung ist der Stromverbrauch des Allgemeinstrom doppelt so hoch wie im Vorjahr. Im Laufe des Jahres war der Schalter des Treppenhauslichtes kaputt, so dass das Licht über einen Zeitraum ständig an war.
Können die Mehrkosten, die durch den Defekt entstanden sind, dann auf alle Parteien umgelegt werden oder ist das Vermietersache?
Können die Mehrkosten, die durch den Defekt entstanden sind, dann auf alle Parteien umgelegt werden oder ist das Vermietersache?
Antworten (1)
Da der Vermieter für die Reparatur der Treppenhausbeleuchtung zuständig ist, könnte man trefflich mit Ihm streiten, zumindest einen Teil der Mehrkosten zu übernehmen.
Das Treppenhauslicht ist jedoch meist nur ein Teil der gemenschaftlichen Stromkosten, und zumeist nicht der größte Anteil. Die Tiefgaragenbeleuchtung, das elektrische Garagentor, Pumpen von Hebeanlagen, die Außenbeleuchtung, Strom für Verstärker von Antennen- oder Kabelsignalen, ....
Wenn auf 3 Etagen je eine 80 Watt Glühbirne einen Monat lang Tag und Nacht brennt, sprechen wir über 40 €, die zwischen allen Mietern aufzuteilen wären. Da lohnt sich kein Streit, zumal aus der Frage nicht hervorgeht, ob sich das Mehrfamilienwohnhaus im Besitz eines einzigen Eigentümers befindet, oder ob die Eigentumswohnungen mehrerer Eigentümer vermietet sind.
Das Treppenhauslicht ist jedoch meist nur ein Teil der gemenschaftlichen Stromkosten, und zumeist nicht der größte Anteil. Die Tiefgaragenbeleuchtung, das elektrische Garagentor, Pumpen von Hebeanlagen, die Außenbeleuchtung, Strom für Verstärker von Antennen- oder Kabelsignalen, ....
Wenn auf 3 Etagen je eine 80 Watt Glühbirne einen Monat lang Tag und Nacht brennt, sprechen wir über 40 €, die zwischen allen Mietern aufzuteilen wären. Da lohnt sich kein Streit, zumal aus der Frage nicht hervorgeht, ob sich das Mehrfamilienwohnhaus im Besitz eines einzigen Eigentümers befindet, oder ob die Eigentumswohnungen mehrerer Eigentümer vermietet sind.