Gast
Silvia
Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma in Frankreich beschäftigt. Diese haben mir die beiträge zur Krankenkasse in Deitschland abgezogen, wie sich jetzt herausgestellt hat, aber nicht an die Krankenkasse abgeführt. Nun bin ich von der Krankenkasse aufgefordert worden, die Beiträge nachzuentrichten. Ist das ok? Muss ich das zahlen?
Antworten (5)
Wenn du in Deutschland krankenversichert bist, musst du auch Beiträge bezahlen. Überrascht dich das jetzt sehr?
Rechtlich gesehen, ja. Denn DU hast einen Vertrag mit der Krankenkasse, nicht die Zeitarbeitsfirma. Die Firma ist lediglich der Überbringer. Vielleicht erhälst Du bei der Krankenkasse ja Kulanz, indem Du mit deinen Kontoauszügen nachweisen kannst, das die Krankenkassenbeiträge von deinem Lohn einbehalten worden sind.
Bei mir vor 12 Jahren jedenfalls hatte ich Pech und musste nachzahlen.
Bei mir vor 12 Jahren jedenfalls hatte ich Pech und musste nachzahlen.
Dein Arbeitgeber in Frankreich hat dir Krankenkassenbeiträge abgezogen, aber sicher nicht für eine Krankenkasse in Deutschland, sondern für die Caisse primaire d'maladie in Frankreich. In der Zeit, in der du in Frankreich pflichtversichert warst, kannst du nicht auch in Deutschland pflichtversichert sein. Deshalb kann eine deutsche Krankenkasse auch keine Beiträge für diesen Zeitraum nachfordern.
@ing: ja das ist korrekt. Mein Arbeitgeber meldete Insolvenz an. Mein Arbeitgeber behielt die Krankenkassenbeiträge für 3 Monate von meinem Gehalt ein, hat diese Beiträge aber nicht weitergeleitet. Der Krankenkasse konnte ich dies anhand meiner Kontoauszüge nachweisen. Aber wie schon erwähnt, ICH musste den Fehlbetrag begleichen. Diese Nachforderung wurde übrigens 6 Jahre nach der Insolvenz gestellt.