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Gast

Unterhalt nach Heirat ?

Wie folgt ich habe ein Kind aus einer nicht ehelichen Beziehung der Vater ist als solcher eingetragen .
Ich habe bisher Unterhaltsvorschuss erhalten. Nun habe ich mein neuen Partner welcher nicht der Vater des Kindes ist geheiratet. Weiß einer wie sich das jetzt mit den Unterhalt verhält ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000124313 Frage melden
Antworten (2)
dschinn
Glückwunsch zur Heirat.
Der Kindesunterhalt ist davon erst mal grundsätzlich nicht betroffen.
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dschinn
Ich bin immer wieder begeistert ing, mit welcher Geduld du hier rangehst.

Manchmal habe ich dann ein schlechtes Gewissen, wenn ich zwar die Frage zu 100% beantwortet habe, aber eben das Nichtgefragte mit Absicht auch nicht beantwortet habe. (wie hier der Vorschuss)

Mit Absicht, weil das in 10 Sekunden in jeder Suchmaschine zu finden wäre, was gefragt wird.
Die Frage hier rein zu stellen dauert länger...

Daumen hoch von mir!
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