Verjährung bei Dienstfahrzeugen
Hallo zusammen,
ich habe vermutlich am 19.03 eine Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsübertretung) begannen und heute 11.07 den Bescheid erhalten der am 04.07 erstellt wurde. Somit sollte dies eigentlich verjährt sein.
Ist dem auch so, wenn mein Unternehmen vorher schon einen Bescheid oder Fahreranfrage erhalten hat oder verlängert es sich dann bereits auf 6 Monaten.
Vielen Dank für eine kurze Antwort
ich habe vermutlich am 19.03 eine Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsübertretung) begannen und heute 11.07 den Bescheid erhalten der am 04.07 erstellt wurde. Somit sollte dies eigentlich verjährt sein.
Ist dem auch so, wenn mein Unternehmen vorher schon einen Bescheid oder Fahreranfrage erhalten hat oder verlängert es sich dann bereits auf 6 Monaten.
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Antworten (2)
Die Sache ist verjährt, weil du als Beschuldigter innerhalb von 3 Monaten feststehen musst, d.h. innerhalb dieser Zeit muss dir dein Verstoß konkret vorgeworfen werden. Da du aber erst nach knapp 4 Monaten mit dem Vorwurf konfrontiert wurdest, kannst du das Ganze relaxed sehen. Wenn aber die Firma deinen Namen innerhalb der 3 Monate nach dem 19.03 an die Behörde gemeldet hat, und du damit zweifelsfrei als Fahrer feststehst, dann hast du schlechte Karten.