Gast
WG Nebenkostenabrechnung
Mein Sohn hat bis Ende Dezember 2012 in einer WG gewohnt. Der Untermietvertrag läuft noch bis Ende März 2013. Im Untermietvertrag ist bzgl. Nebenkosten nichts näher geregelt. Meine Frage: Muss Sie die verbrauchsabhänigen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. auch für die Monate Januar, Februar und März bezahlen? Gibt es hierzu vielleicht auch ein § der diese Art von Fälle regelt?
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