Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg.
Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil. "Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen", erklärte die 52-Jährige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt.
Dem neuen Urteil zufolge steht Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für die beiden bei ihm lebenden Minderjährigen zu und Block darf keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit ihnen haben. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Das Gericht in Viborg äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht dazu.
Alleiniges Sorgerecht beim Vater
Das Familiengericht in Sønderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.
Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern, sagte Block weiter. Dabei zählte sie neben den beiden Minderjährigen auch eine volljährige Tochter dazu. Es sei eine "unerträgliche Situation", so die Hamburger Unternehmerin.
Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfügt. "Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können."
Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen Stücken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.
Block will juristisch gegen Entscheidung vorgehen
Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander", erklärte sie.
Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.
Prozess in Hamburg geht am Donnerstag weiter
Die Tochter des Steakhaus-Ketten-Gründers Eugen Block steht seit Juli in Hamburg vor Gericht. In dem Prozess vor dem Hamburger Landgericht geht es um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block. Die 52-Jährige ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das und hat vor Gericht bereits ausführlich ausgesagt und Fragen beantwortet. Es gibt sechs Mitangeklagte.
In ihrer Erklärung zum Urteil des dänischen Gerichts zeigte sich Christina Block irritiert davon, dass sie in Dänemark behandelt werde, als ob bereits feststehe, dass sie etwas mit der Entführung zu tun gehabt habe. "Das ist aber nicht so. Ich verteidige mich daher in dem dazu laufenden Hamburger Strafverfahren aktiv, offen, authentisch und ehrlich. Ich bin unschuldig. Dann sollte ich auch familienrechtlich so behandelt werden."
Der Prozess in Hamburg wird am Donnerstagvormittag fortgesetzt. Ob und welche Zeugen am 20. Verhandlungstag befragt werden, blieb zunächst unklar. Wie genau es weitergeht, werde erst am Mittwoch feststehen, sagte eine Gerichtssprecherin. Derzeit laufen die Planungen dazu.