Bargeldzahlung

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Slowenien verankert Recht auf Bargeldzahlung in Verfassung

Slowenien hat das Recht auf Bargeldzahlung in seiner Verfassung verankert. Das Parlament in Ljubljana billigte am Montag die Aufnahme eines entsprechenden Artikels in die Verfassung des EU-Landes. "Jeder hat das Recht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Bargeld für Bankgeschäfte und andere Formen von Rechtsgeschäften zu verwenden", heißt es darin. Damit ist Slowenien nach Ungarn und der Slowakei der zweite EU-Mitgliedstaat, der das Recht auf Bargeld für jegliche Transaktion in seiner Verfassung festlegt.