Goldschakal

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Gericht: Kein allgemeines Persönlichkeitsrecht für Sylter Goldschakal

Ein halbes Jahr nach dem ergebnislosen Ende der Jagd auf einen Goldschakal auf Sylt hat das Verwaltungsgericht Schleswig es am Donnerstag abgelehnt, die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nachträglich für rechtswidrig zu erklären. Der Schakal wurde für die Tötung dutzender Lämmern verantwortlich gemacht. Das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt erlaubte darum ausnahmsweise, dass der eigentlich streng geschützte Schakal getötet werden dürfe.
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Goldschakal auf Sylt darf ab Freitag nicht mehr gejagt werden

Der Goldschakal auf Sylt, der für die Tötung von fast 80 Lämmern verantwortlich gemacht wird, darf ab Freitag nicht mehr gejagt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für eine Ausnahmegenehmigung läuft aus, wie das Landesamt für Umwelt am Donnerstag in Kiel mitteilte. Weil es in den vergangenen Wochen keine Sichtungen und keine Rissvorälle mehr gegeben habe, werde die Ausnahmegenehmigung nicht verlängert.