Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden
In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)