Tagegeld

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Justitia

Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)
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Urteil: Fahrer von Minister hat keinen Anspruch auf Tagegeld für Dienstreisen

Einem ehemaligem Dienstwagenfahrer eines Ministers steht laut einer Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts kein Tagegeld für reisebedingte Mehraufwendungen zu. Es lägen keine Dienstreisen im Sinn der tariflichen Bestimmungen vor, weil dessen Reisetätigkeit ein Dienstgeschäft dargestellt habe, entschied das Gericht in Hannover am Donnerstag. Die Richter bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz. (Az. 5 SLa 251/25)