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Justitia

Urteil: Fahrer von Minister hat keinen Anspruch auf Tagegeld für Dienstreisen

Einem ehemaligem Dienstwagenfahrer eines Ministers steht laut einer Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts kein Tagegeld für reisebedingte Mehraufwendungen zu. Es lägen keine Dienstreisen im Sinn der tariflichen Bestimmungen vor, weil dessen Reisetätigkeit ein Dienstgeschäft dargestellt habe, entschied das Gericht in Hannover am Donnerstag. Die Richter bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz. (Az. 5 SLa 251/25)