Lärm-Prozess
Vom bösartigen Terrorgeklopfe
In Freiburg ist ein 32-jähriger Arbeitsloser angeklagt, weil er seinen Nachbarn durch nächtliche Klopferei und Türenschlagen geschädigt haben soll. Der leide seitdem unter Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Vor Gericht aber schlägt der Kläger deutlich mehr Alarm als der Beklagte.