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Antisemitische Schmähplastik darf bleiben
STORY: Das antisemitische Sandsteinrelief an der Stadtkirche von Wittenberg muss nicht entfernt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Um die sogenannte "Judensau" aus dem 13. Jahrhundert gibt es seit Jahren einen Rechtsstreit. Dass die Skulptur beleidigend ist, steht für die Karlsruher Richter fest. Sie sprechen von "in Stein gemeißeltem Antisemitismus". Die Rechtsverletzung sei aber 1988 durch eine Bodentafel und eine weitere Mahntafel beseitigt worden. Die Herabwürdigung von Juden sei in einen Kontext gesetzt worden, sagt der Gerichtssprecher Kai Hamdorf: "Man hat sozusagen das Schandmal in ein Mahnmal umgewandelt und als solches darf es sozusagen bestehen bleiben." Erleichterung beim Pfarrer der Stadtkirche, Alexander Garth - einerseits. Zugleich betont der protestantische Geistliche, dass ihm die Distanzierung von der Schmähplastik noch nicht deutlich genug sei: "Wir müssen etwas machen, das lauter spricht als dieses Schandmal da oben." Michael Düllmann aus Bonn war mit seiner Klage gegen das Relief bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Das Urteil des Bundesgerichtshofs nennt er enttäuschend - allerdings nicht für sich, sondern für die Richter: "Sie sind offenkundig nicht fähig, die propagandistische Wirkung dieser antisemitischen Skulptur für die heutige Zeit einzuschätzen." Ein klares Signal gegen den Antisemitismus sähe Düllmann nur gegeben, wenn die Kirchen ihre Schmähplastiken entfernten. Er will nun einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen. Rechtskräftig ist das BGH-Urteil zunächst trotzdem. Nur wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen würde, wäre es nicht mehr gültig.