Streit um Programmvielfalt: Gericht sieht hohe Hürden für Klagen gegen Rundfunkbeitrag
Das Bundesverwaltungsgericht sieht hohe Hürden für erfolgreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag unter Verweis auf angeblich einseitige Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender. Der Rundfunkbeitrag stehe erst dann nicht mehr im Einklang mit deutschem Verfassungsrecht, wenn das "Gesamtprogrammangebot" die Anforderungen an die "meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt", erklärte das Gericht in Leipzig am Mittwoch. In welchem Ausmaß dies gelinge, sei außerdem "schwierig festzustellen". Es handle sich stets nur um einen "Zielwert". (Az. BVerwG 6 C 5.24)