Landkreis Tuttlingen

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Frau schwimmt in Pool

Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Kinder einer radikalchristlichen Glaubensgemeinschaft in Baden-Württemberg dürfen nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreit werden. Dies teilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Mittwoch mit. Die Urteilsgründe lagen noch nicht vor. Geklagt hatte ein Ehepaar aus dem Landkreis Tuttlingen, das mit der Klage eine Befreiung für seine Kinder vom Schwimmunterricht erreichen wollte.