Volkswagen
Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu VW-Jubiläumsprämien
VW muss zwei Mitarbeitern die volle Jubiläumsprämie nachzahlen, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Die Kürzung zum 1. Januar 2025 war demnach für sie nicht zulässig.