Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren - das entschied das Amtsgericht Hannover im Fall einer Räumungsklage. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dies sei hier der Fall, denn die Beklagte habe den Kläger in "rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt". (Az. 465 C 781/25)