Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen zulässig

Vermieter können ihren Mietern fristlos kündigen und sie mit Räumungsklagen überziehen, wenn Mieten trotz Mahnungen andauernd zu spät bezahlt werden.

Vermieter können ihren Mietern fristlos kündigen und sie mit Räumungsklagen überziehen, wenn Mieten trotz Mahnungen andauernd zu spät bezahlt werden. Die fristlose Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Mieter irrtümlich von einem späteren Zahlungstermin ausging, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. (AZ: VIII ZR 91/10)

AFP
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