Verkehrsrecht
Urteil nach Radunfall: Achtlose Fußgänger können kein Schmerzensgeld erwarten
Ein Fußgänger guckt nicht und stößt mit einem Radfahrer zusammen. Dennoch wollte er Schmerzensgeld und Schadenersatz haben. Vergebens: Auch Fußgänger müssen aufpassen, wenn sie auf die Fahrbahn treten, urteilte das Oberlandesgericht Celle.