Wie ist die Rechtslage – darf ich einfach so Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen?
Ja. Die Lage ist eine andere als etwa bei der Flüchtlingskrise 2015. Geflüchtete aus der Ukraine dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und auch bleiben. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen und dürfen daher wohnen, wo sie möchten, egal ob in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer Privatunterkunft. Übrigens: Diese Regelung gilt für alle Menschen, die sich bei Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, auch Asylbewerber aus Drittstaaten fallen darunter. Wichtig: Für die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ist das Jugendamt zuständig.
Müssen sich Geflüchtete bei den Behörden anmelden?
Das sollten sie tun – vor allem, wenn die Schutzsuchenden länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Dann müssen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die wird dann schnell erteilt, zunächst für ein Jahr. Mit der Meldung erhalten Geflüchtete zudem staatliche Leistungen und sind in Deutschland krankenversichert.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Geflüchtete aufnehmen will?
Erster Ansprechpartner sind dafür Länder, Kreise oder Kommunen. Vielen haben inzwischen dafür zentrale Stellen eingerichtet, die sich leicht über die Internetseiten der Behörden finden lassen. Sie werden unter Umständen gefragt werden, wie groß und wie teuer die Wohnung ist, wie viele Personen Sie unterbringen können und für wie lange. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die Angaben prüft. Daneben gibt es bereits zahlreiche spezielle Organisationen, an die man sich wenden kann. Menschen, die Geflüchteten eine Unterbringung anbieten möchten, können sich etwa über unterkunft-ukraine.de oder airbnb.org anmelden – zum Beispiel, wenn Sie erstmal nur für zwei Wochen jemanden aufnehmen möchten. Die Initiative Zusammenleben Willkommen vermittelt WG-Zimmer für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten.
Wer kommt für die Kosten auf, die mir durch die Unterbringung von Geflüchteten entstehen?
Ein direkte staatliche Unterstützung für aufnehmende Haushalte gibt es nicht. Allerdings erhalten Geflüchtete selbst mit der Aufenthaltserlaubnis Leistungen vom Staat, falls die eigenen Mittel nicht ausreichen. Mit diesen Leistungen kann auch eine Miete beglichen werden. MIt den Leistungen sind Geflüchtete auch krankenversichert – eine Haftpflichtversicherung schließt das allerdings nicht mit ein.
Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn ich Geflüchtete aufnehmen will?
Dazu sagt der Deutsche Mieterbund: Wer zur Miete wohne, dürfe Geflüchtete erst einmal aufnehmen. Ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen gelte als "erlaubnisfreier Besuch". Für einen solchen Zeitraum müssen Vermieter also nicht um Erlaubnis gefragt werden. "Dauert der Besuch aber länger, sollte der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren", heißt es
Ich kann keine Geflüchteten bei mir aufnehmen – möchte aber den hier ankommenden Menschen trotzdem helfen. Was kann ich konkret tun?
Bei "Leave no one behind" kann man sich zum Beispiel registrieren, wenn man Geflüchtete bei Behördengängen unterstützen will. Was Sach- oder Geldspenden angeht: HIlfsorganisationen bitten darum, nicht unbedingt in Eigeninitiative Sachspenden zu sammeln oder sich mit Autos voller Kleidung, Essen oder Medikamente ohne Abstimmung mit Behörden oder Informationen, wo das Material hin soll, auf den Weg in die Ukraine zu machen. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen können wichtige Transport- und Sortierkapazitäten binden. Sie helfen leider nicht häufig so, wie man aus der Ferne vorher glaubte, manchmal behindern sie sogar die humanitäre Arbeit vor Ort.