Das ist rekordverdächtig: Zum dritten Mal seit April 2020 hat die Warenhauskette Galeria Insolvenz angemeldet. Schon wieder müssen Mitarbeiter, Lieferanten, andere Gläubiger und auch der Staat mit kräftigen Verlusten rechnen. Der Grund diesmal: die vorhergehende Pleite des Galeria-Eigentümers Signa, des Konzerns von Immobilienjongleur René Benko.
Wie oft ein Unternehmen Insolvenz anmelden darf, ist in Deutschland nicht beschränkt. Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht, dass das Unternehmen abgewickelt wird, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Es muss noch Vermögenswerte ("Masse") geben, die verteilt werden können. Zudem müssen die Gläubiger einem Insolvenzplan zustimmen, also einem Konzept, wie sich das Pleiteunternehmen sanieren kann und wie viel ihres Geldes sie zurückbekommen ("Quote"). Über das Verfahren wacht ein Insolvenzexperte, der vom zuständigen Amtsgericht bestellt wird.
Es geht um erhebliche Beträge im Fall von Galeria
Bei der Verfahrenseröffnung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Gehälter der Beschäftigten für drei Monate. Im Fall von Galeria geht es dabei angesichts der hohen Mitarbeiterzahl um erhebliche Beträge: 2020 waren es 125 Millionen Euro, 2022/2023 knapp 100 Millionen Euro. Finanziert wird das Insolvenzgeld durch eine Umlage unter allen Arbeitgebern. So müssen auch andere Händler für Galeria zahlen.
Unter Experten hatte es Bedenken gegeben, ob der Warenhauskonzern so kurz nach dem Ende des Vorgängerverfahrens erneut Anspruch auf Insolvenzgeld hat. In ähnlichen Fällen hatte die BA Zahlungen schon mal abgelehnt. Bei Galeria allerdings wurde "nach intensiven Beratungen" anders entschieden.