Eine Seefahrt, die ist...
... umsatzsteuerrechtlich je nach Entfernung unterschiedlich zu besteuern. Denn "Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr" sind für ermäßigte sieben Prozent zu haben. Sofern während der Fahrt die Gemeindegrenzen nicht verlassen werden oder aber "die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt." Unter diese Bestimmung fallen auch Busreisen oder Fahrten mit Drahtseilbahnen
... umsatzsteuerrechtlich je nach Entfernung unterschiedlich zu besteuern. Denn "Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr" sind für ermäßigte sieben Prozent zu haben. Sofern während der Fahrt die Gemeindegrenzen nicht verlassen werden oder aber "die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt." Unter diese Bestimmung fallen auch Busreisen oder Fahrten mit Drahtseilbahnen
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