Außer Haus wird's teurer
Fast Food und Brötchen kosten den Kunden immer dasselbe, egal ob man sie in der Filiale verzehrt oder zum Mitnehmen bestellt. Tatsächlich muss aber auf außer Haus gegessene Backwaren und Burger nur sieben Prozent Umsatzsteuer abgeführt werden. Da die Mehrwertsteuer vom Kunden bezahlt wird, müsste sich eigentlich auch der Endpreis ändern. Tut er aber nicht. Mit anderen Worten: De facto ist alles, was nicht in der Filiale gegessen wird, zwölf Prozentpunkte teurer
Fast Food und Brötchen kosten den Kunden immer dasselbe, egal ob man sie in der Filiale verzehrt oder zum Mitnehmen bestellt. Tatsächlich muss aber auf außer Haus gegessene Backwaren und Burger nur sieben Prozent Umsatzsteuer abgeführt werden. Da die Mehrwertsteuer vom Kunden bezahlt wird, müsste sich eigentlich auch der Endpreis ändern. Tut er aber nicht. Mit anderen Worten: De facto ist alles, was nicht in der Filiale gegessen wird, zwölf Prozentpunkte teurer
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