Hartz IV Clement will Härtefällen helfen

In der andauerenden Diskussion über Hartz IV und die Folgen bezog Wirtschaftminister Clement Stellung: Korrekturen nein, Hilfe ja - vor allem für jene Arbeitslosen, die mit 58 Jahren auf eine aktive Arbeitsvermittlung verzichtet hatten.

Jetzt doch: Bundeswirtschaftsminister Clement hat in der Diskussion über Hartz IV Unterstützung für besondere Härtefälle innerhalb der Gruppe von Arbeitslosen angekündigt, die mit 58 Jahren auf eine aktive Arbeitsvermittlung verzichtet haben. Dies betreffe Arbeitnehmer, die etwa im Rahmen einer sozialen Auffangregelung eine entsprechende Abmachung mit einem Unternehmen getroffen hätten, das nicht mehr existiere, sagte Clement am Mittwoch in Berlin. "Damit wird man sich beschäftigen müssen und damit werden wir uns beschäftigen. Das ist so." Korrekturen an den Hartz-IV-Gesetzen zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe seien jedoch nicht notwendig: "Es ist im Rahmen des Ermessens und der Einzelfallprüfung möglich, dort behilflich zu sein, wenn es zu Problemen kommt."

Etwa 400.000 sind betroffen

Die so genannte 58er-Regelung beschreibt eine Abmachung zwischen älteren Arbeitslosen und der Bundesagentur für Arbeit. Etwa 400.000 Menschen über 58 Jahre haben dabei auf eine Arbeitsvermittlung verzichtet und erhalten im Gegenzug bis zu ihrem Rentenbeginn eine Zahlung von Arbeitslosengeld oder -hilfe. Die Regelung soll Ende des kommenden Jahres auslaufen. Zuvor getroffene Regelungen gelten aber weiter. Im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV ist auch diese Gruppe von Kürzungen betroffen.

Clement betonte, der Staat sei jedoch nicht verantwortlich, wenn die Unternehmen noch existierten. Die Unternehmen hätten sich ja nicht aus Not für Sozialmodelle entschieden, sondern um ihre Personalprobleme zu lösen: "Da, wo Unternehmen ihre Personalprobleme durch vorgezogenen Ruhestand und unter in Anspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe behoben haben, sind die Unternehmen verantwortlich und sie bleiben auch verantwortlich." Dies sei die grundsätzliche Regelung. Von der Bundesregierung sei da nichts zu tun.

Bei Sozialplänen sind Firmen verantwortlich

Eine weitere Härte komme auf Arbeitslose zu, die ohne einen Sozialplan mit 58 Jahren aus dem Berufsleben ausgeschieden seien und eine entsprechende Vereinbarung mit der BA getroffen hätten: "Da gibt es vermutlich nur die Möglichkeit, dass die jeweilige Arbeitsagentur anbietet, dass sie in die Vermittlung zurück gehen." Diesen und den Härtefällen bei den Sozialplänen gehe die Bundesregierung noch einmal intensiv nach: "Nicht im Sinne von Gesetzgebung, die dann geändert werden müsste, sondern im Sinne der Unterstützung in einer schwierigen Situation."

DPA