Viele unverheiratete Paare haben ihre Lebensversicherungen nach dem gleichen Muster abgeschlossen wie Eheleute: Stirbt der Versicherungsnehmer, ist der Partner als Begünstigter eingesetzt. Nicht verheiratete Paare sollten solche Verträge aus steuerlichen Erwägungen heraus allerdings umgestalten, wie Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen rät. Sonst können die finanziellen Einbußen im Ernstfall erheblich sein.
Andere Konstruktion vorteilhafter
Folgende Konstruktion ist für wilde Ehen steuerlich vorteilhaft: Wer beim Tod des Partners das Geld erhalten soll, muss die Police selbst abschließen, also Versicherungsnehmer sein. Versichert ist dann das Leben des Partners, nicht das eigene. Sollte dieser sterben, wird die Auszahlung an den Hinterbliebenen nicht besteuert.
Sonst steuerlich gesehen Schenkung
Hat jeder Partner das eigene Leben versichert, müsste die Versicherungssumme steuerlich wie eine Schenkung behandelt werden, weil sie an den Begünstigsten ausgezahlt wird. Bei Ehepaaren ist das oft ohne Belang, weil sie hohe Freibeträge haben. Anders sieht es bei nichtehelichen Partnern aus. Ihnen steht nur ein Steuerfreibetrag von 5.200 Euro zu. Was darüber hinaus geht, muss versteuert werden.