Seite 1 des so genannten Mantelbogens, der das zentrale Dokument der Einkommensteuererklärung ist, verlangt folgende Angaben:
- Finanzamt und Steuernummer
- Angaben zur Person
- Bankverbindung
- Zustelladresse für den Steuerbescheid
- Unterschrift
Die Angaben zur Person und zur Bankverbindung müssen Sie in jedem Fall machen - auch dann, wenn sich bei den Daten gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.
Formularkopf
Finanzamt + Steuernummer
Im Formularkopf, dessen Zeilen nicht durchnummeriert sind, müssen Sie das Feld "Einkommensteuererklärung" ankreuzen. Beantragen Sie auch Arbeitnehmer-Sparzulage oder haben Sie Verluste, die sie verrechnen wollen, dann gehört auch in die entsprechenden Kästchen ein Kreuz.
Zeile 7 bis 18
Angaben zur Person
Tragen Sie hier Ihren Namen, Ihre Anschrift und weitere persönliche Daten ein. Die Angaben für den Ehegatten müssen übrigens auch dann gemacht werden, wenn er keine Einkünfte erzielt hat.
Zeile 19
Veranlagung von Ehegatten
Geben Sie hier an, welche Veranlagungsform Sie wählen.
Wird eine Erklärung über die Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. Dabei werden die Einkünfte der Eheleute zusammengerechnet, nicht steuerpflichtige Beträge sowie Freibeträge abgezogen und der verbleibende zu versteuernde Betrag geteilt. Die auf diesen Betrag entfallende Steuer wird dann verdoppelt und stellt die gemeinsame Steuerschuld der Ehegatten dar.
Im allgemeinen führt die Zusammenveranlagung zu einer günstigeren Besteuerung.
Beide Eheleute geben bei Zusammenveranlagung eine gemeinsame Erklärung ab, im Fall der Getrennt- oder Sonderveranlagung macht jeder eine eigene.
Zeile 20 bis 22
Bankverbindung
Tragen Sie hier Ihre Bankverbindung ein. Die Finanzämter zahlen unbar. Hat sich Ihre Bankverbindung nach Abgabe der Erklärung und vor der Überweisung des Erstattungsbetrages geändert, so sollten Sie dies dem Finanzamt umgehend mitteilen.
Zeile 23 bis 26
Zustellung von Steuerbescheiden
Diese Zeilen müssen ausgefüllt werden, wenn der Steuerbescheid nicht Ihnen, sondern beispielsweise Ihrem Steuerberater zugestellt werden soll.
Zeile 27
Unterschrift, Datenschutz, Berater
Hier müssen Sie die Einkommensteuererklärung unterschreiben. Bei Zusammenveranlagung (s.o.) müssen beide Ehegatten unterschreiben - sogar dann, wenn nur einer Einkünfte erzielt.