PAUSCHALSTEUER Keine Doppelbesteuerung bei Fonds geplant

Das Bundesfinanzministerium will bei der geplanten Pauschalsteuer auf Aktiengewinne keine Doppelbesteuerung bei Investment-Fonds einführen.

»Es wird keine Doppelbesteuerung geben«, erklärte dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara. Auf der Ebene des Fonds sollen Veräußerungsgewinne weiterhin steuerbefreit sein. Die Besteuerung dieser Fondsgewinne etwa aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren findet lediglich beim Anleger statt, teilte das Ministerium weiter mit. Experten reagierten überwiegend erleichtert auf diese Aussagen. Der Verband der deutschen Investment- und Fondsgesellschaften beurteilte die Regierungspläne zur Besteuerung von Aktienfonds dagegen weiter skeptisch.

Halbeinkünfteverfahren bei Gewinn aus Aktienverkäufen

Hat der Fonds die Gewinne aus Veräußerungen von Aktien erzielt, wird beim Anleger das so genannte Halbeinkünfteverfahren angewandt, teilte das Ministerium weiter mit: »Gewinne aus der Veräußerung von Aktien - dies ist der weitaus wichtigste Fall- werden somit nur zu 50 Prozent angesetzt.« Wenn der Anleger seine Anteile am Investmentfonds verkauft, werden die schon einmal besteuerten Zinsen und Dividenden und auch die in der Vergangenheit erzielten steuerfreien Veräußerungsgewinne vom Verkaufserlös abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Trotzdem Mehrfachbesteuerung

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) geht indes weiterhin von einer Mehrfachbesteuerung bei Fonds aus. »Es kommt trotzdem zu einer Mehrfachbesteuerung. Wir sehen, dass der Gesetzesentwurf dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, entgegen steht. Wir würden es begrüßen, wenn es lediglich zu einer Besteuerung auf Anlegerebene käme,« sagte ein BVI-Sprecher. Größere deutsche Fondsgesellschaften wollten die Angaben des Ministeriums zunächst nicht kommentieren und verwiesen auf den Verband.

Schlecht bei der Altersvorsorge

Experten zeigten sich dagegen überwiegend erleichtert. »Das ist für alle Beteiligten gut. Ich hatte damit gerechnet, dass die Doppelbesteuerung nicht kommt«, sagte Stephanie Zipp, Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest. »Wäre sie eingeführt worden, hätte es vermutlich längere verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen gegeben. Jetzt kommen auf die Anleger mit der 15-Prozent-Besteuerung Belastungen zu, die sich vor allem bei der Altersvorsorge negativ auswirken. Trotzdem: Mit der Doppelbesteuerung wäre alles noch viel teurer für die Anleger geworden,« sage Zipp.

Altfälle nicht betroffen

Martin Krause, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, sagte: »Das Schlimmste ist vom Tisch. Die geplante Besteuerung von Kursgewinnen bleibt für den Anleger aber eine Belastung, vor allem bei der Altersvorsorge.« Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien mit 15 Prozent pauschal zu besteuern. Für Aktien gilt nach den Worten von Finanzminister Hans Eichel allerdings das so genannte Halbeinkünfteverfahren, womit der pauschale Satz bei 7,5 Prozent liegen würde. Für Aktien, die vor dem Stichtag für das neue Gesetz - voraussichtlich der 21. Februar 2003 - erworben wurden, soll ein pauschaler Steuersatz von 1,5 Prozent auf den Veräußerungserlös gelten. Nach Angaben des Finanzministeriums soll das Halbeinkünfteverfahren für Altfälle nicht angewandt werden, da die Regelung erst seit einem Jahr existiert.

Warnungen haben offenbar gewirkt

Verbraucherschützer, Steuerexperten und Branchenvertreter hatten zuvor gewarnt, dass eine Fonds-Doppelbesteuerung die Anleger enorm belasten und der gesamten Fondsbranche in Deutschland schweren Schaden zufügen würde. Einige Fondsgesellschaften hatten sogar vor einer Abwanderung der Anlagegesellschaften ins Ausland gewarnt. Eine Doppelbesteuerung hätte dazu geführt, dass beim Anleger nicht nur alle Gewinne besteuert würden, die er mit dem Verkauf seiner Fondsanteile erzielt. Zusätzlich müsste er für Gewinne Steuern zahlen, die die Fondsmanager mit dem Kauf und Verkauf von Aktien im Fonds selber erzielen.

Riester-Produkte geschont

Riester-Produkte werden nachgelagert besteuert, sagte die Staatssekretärin weiter. Es gibt durch die geplante Steuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen keine Veränderung für diese Produkte. Hendricks bestätigte, dass professionelle Aktienhändler, welche die Wertpapiere täglich kaufen oder verkaufen, für Gewinne nach dem 21. Februar effektiv nur noch mit 7,5 Prozent besteuert würden.