Damit keine Partei über Gebühr benachteiligt wird, prüfen die Familiengerichte sehr kritisch, wenn Eheverträge die Kernpunkte des gesetzlichen Scheidungsrechts beschneiden. Dabei stehen besonders folgende Punkte im Fokus:
• Unterhaltsverzicht
Verzichtet ein Partner, der gemeinsame Kinder betreut hat, auf nachehelichen Unterhalt, stehen die Chancen gut, dass das Gericht diese Regelung nicht gelten lässt. "Schließt der Ehevertrag dann auch noch einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich aus, wird er vor Gericht kaum standhalten", warnt Rechtsanwalt Johannes Fiala.
• Klauseln zu Lasten Dritter
Verboten sind auch Vertragsbestandteile, die zu Lasten eines Dritten gehen. So darf kein Ehevertrag Unterhaltsrechte für gemeinsame Kinder ausschließen: "Den Unterhaltsanspruch hat das Kind selbst, nicht der Elternteil, der es betreut", so Fiala.
• Notlage als Trumpfkarte
Zwar können spätere Unterhaltszahlungen im Ehevertrag ausgeschlossen werden. Doch kommt der Ex-Partner in eine Notlage und wäre wegen einer schweren Krankheit auf staatliche Unterstützung angewiesen, greift der Ausschluss nicht mehr. Hier erwartet der Staat Solidarität auch dem Ex-Partner gegenüber - vor allem, um seine eigene Staatskasse zu entlasten.
Ein Restrisiko bleibt also immer. Wer dem vorbeugen will, rät Fiala zu einer vertraglichen Risikoabsicherung. "Wer in seiner Ehe darauf achtet, dass beide Partner durch Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen angemessen abgesichert sind, wird bei einer späteren Scheidung Versorgungsansprüche einschränken können."