Familiengericht

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Justizministerin Hubig

Häusliche Gewalt: Betroffene sollen vor Familiengerichten besser geschützt werden

Opfer häuslicher Gewalt sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig besser im familiengerichtlichen Verfahren geschützt werden. Ein am Freitag vom Bundesjustizministerium veröffentlichter Gesetzentwurf sieht unter anderem einen neuen Wahlgerichtsstand vor. Bei Verfahren vor Familiengerichten sollen Betroffene auf diese Weise gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Sie sollen sich zudem schneller von ihren Partnern scheiden lassen können.