Familien mit Kindern haben die Möglichkeit, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen - und können so Steuern sparen. Der Bundesverband deutscher Banken in Berlin weist darauf hin, dass einem Kind, falls es ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, folgende jährliche Freibeträge zustehen:
* Grundfreibetrag 7.235 Euro,
* Sparerfreibetrag 1.550 Euro,
* Werbungskosten-Pauschbetrag 51 Euro und
* Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro,
in der Summe also 8.872 Euro. »Das heißt: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe von 8.872 Euro in diesem Jahr steuerfrei.«
Bei einer Verzinsung von beispielsweise vier Prozent blieben als Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 221.800 Euro (vier Prozent von 221.800 Euro sind gleich 8.872 Euro) nicht überschreitet.