BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend
In einem Betrugsprozess um widerrufene Lastschriften im Zusammenhang mit Scheingeschäften mit Mobiltelefonen mit einem Millionenschaden hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend bestätigt. Der 33-jährige Angeklagte ist damit rechtskräftig wegen Beihilfe zum Computerbetrug verurteilt, wie das Landgericht Hildesheim am Montag mitteilte. Lediglich den Schuldspruch wegen versuchten Betrugs hob der BGH auf.