Der Beitragsservice möchte Kosten sparen und mehr Geld an die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten auszahlen. Dafür schafft die Gemeinschaftseinrichtung künftig den Versand von Überweisungsträgern und Briefen ab, die Empfänger:innen ohne erteiltes Lastschriftmandat seit vielen Jahren an die Zahlung der ehemaligen GEZ-Gebühr erinnert. Der Fallstrick: Zwar erinnert Sie der Beitragsservice einmalig an Ihre ausstehende Zahlung, Wiederholungstäter müssen danach allerdings mit Mahngebühren in Höhe von mindestens acht Euro rechnen.
Den Ablauf der Umstellung gestaltet der Beitragsservice wie folgt: Alle Kunden, die bislang keine automatische Einzugsermächtigung erteilt haben und quartalsweise zahlen, erhalten in den kommenden Wochen einen letzten Brief. Darin sind Termine für die künftigen Zahlungen und eine Anleitung zur Umstellung auf das Lastschriftverfahren zu finden. "Diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert", erklärt der Beitragsservice.
Mahngebühren erst nach letztem Aufruf
Im Anschluss bekommen säumige Zahler:innen nur noch eine letzte Erinnerung, wenn zur ersten Frist kein Geld eingegangen ist. Wenn auch dieses Schreiben keinen Effekt zeigt, wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
Für Unbelehrbare wird es dann teuer – denn der Beitragsservice erinnert nur ein einziges Mal an die Zahlungen, und nicht jedes Quartal aufs Neue. Das bedeutet, dass selbst wenn die erste Zahlung mit Zuschlag überwiesen wurde, zum nächsten Termin aber wieder die Überweisung in Vergessenheit gerät, gibt es keine kostenfreie Erinnerung mehr, sondern es fallen dann sofort die Mahngebühren an.
E-Mail keine Lösung, Lastschrift das Mittel der Wahl
Um das gänzlich zu vermeiden, rät der Service zur Umstellung auf das Lastschriftverfahren. Ohnehin sei von der Neuregelung nur eine kleine Gruppe betroffen, erklärte ein Sprecher dem stern. "Knapp 5,5 Prozent der insgesamt rund 46 Millionen Beitragszahler:innen erhalten die einmalige Zahlungsaufforderung." Die Umstellung lässt sich unter Angabe der Beitragsnummer online durchführen.

Generell zur Änderung heißt es: "Der Rundfunkbeitrag ist qua Gesetz geschuldet, einer Zahlungsaufforderung bedarf es daher grundsätzlich nicht. Zudem ist eine einmalige Zahlungsaufforderung auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung üblich. Insofern schließt sich der Beitragsservice hier einer gängigen Praxis an."
Auf Nachfrage, warum man die gewohnte Erinnerung nicht einfach auf eine elektronische Benachrichtigung per E-Mail umstellt, erklärte die Einrichtung, dass dies aus Datenschutzgründen und vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung zum aktuellen Zeitpunkt nicht umsetzbar sei.