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Rundfunkbeitrag Bürgergeld-Empfänger müssen nicht zahlen – Wer kann sich noch befreien lassen?

Rundfunkbeitrag
Die Liste derer, die Anspruch auf eine GEZ-Befreiung haben, ist lang (Symbolbild)
© Markus Mainka / Picture Alliance
Zum Jahreswechsel haben sich auch die Voraussetzung für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag geändert. Neben Bürgergeld-Empfängern müssen auch viele andere Bevölkerungsgruppen nicht zahlen. Diese Voraussetzungen, Formulare und Anträge sollten Sie kennen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RTL.de.

Regelmäßig liegen die weißen Briefe mit Aufdruck "Beitragservice" im Briefkasten. Allerdings muss nicht jeder Bürger in Deutschland den monatlichen Betrag von 18,36 Euro tatsächlich bezahlen. Wer kann sich befreien lassen? Alle Neuerungen und Voraussetzungen zur Befreiung der GEZ-Gebühr.

Bürgergeld-Empfänger: GEZ-Befreiung möglich

Mit dem Jahreswechsel hat sich einiges für die Bürger geändert. So ersetzt zum Beispiel das Bürgergeld Hartz IV. Aber bleibt die damit verbundene Rundfunkbeitragsbefreiung? Wie der Beitragsservice von ARD und ZDF erklärt, wird daran nicht gerüttelt. Bürgergeld-Bezieher können sich somit weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Allerdings sind Bürgergeld-Empfänger längst nicht die einzige Bevölkerungsgruppe, die sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen kann. RTL erklärt, in welchen Fällen Sie den Monatsbetrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 18,36 Euro nicht zahlen müssen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Die Liste derer, die ebenfalls Anspruch auf eine GEZ-Befreiung haben, ist lang. Doch einen Anspruch zu besitzen, bedeutet nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit zu sein. Hierfür müssen Berechtigte einen Antrag stellen. Wen das konkret betrifft:

Wer sich befreien lassen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Menschen, die gewisse Sozialleitungen wie etwa die Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG oder aber Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, müssen keine Rundfunkgebühren zahlen. Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte sind ebenfalls von einer Zahlung befreit.

Wichtig: Keinen grundsätzlichen Befreiungsanspruch haben hingegen Menschen, die Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder aber Übergangsgeld beziehen. Eine Befreiung bei ALG-I-Erhalt ist nur möglich, wenn eine Sozialbehörde bescheinigt, dass eine Bedürftigkeit vorliegt. Wird ergänzend dazu ALG II gezahlt, ist ein Befreiungsantrag möglich.

Wo finde ich den Antrag auf Befreiung?

Alle Anträge und Formulare lassen sich online unter www.rundfunkbeitrag.de finden. Dort lässt sich der jeweilige Antrag auch nach der zutreffenden Kategorie ausfüllen. Anschließend muss das Formular ausgedruckt und postalisch versandt werden.

Bitte beachten Sie: Für die Bewilligung des Antrages müssen diverse Nachweise angefügt werden, wie etwa die Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers oder/und den Sozialleistungsbescheid. Die Befreiung gilt schließlich, insofern der Antrag bewilligt wurde, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Befreiung kann obendrein sogar bis zu drei Jahre rückwirkend gelten.

Ich habe kein Recht auf eine Befreiung: Kann ich eine Ermäßigung beantragen?

So einfach ist das leider nicht. Zwar beträgt der ermäßigte Beitrag monatlich nur 6,12 Euro statt 18,36 Euro, dennoch sind Ermäßigungen nur für Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorgesehen. Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 können ebenso wie Menschen, die gehörlos sind oder bei denen eine ausreichende Verständigung ohne Hörhilfen nicht möglich ist, eine Ermäßigung beantragen. Zudem können Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 ebenfalls den ermäßigten Tarif beanspruchen.

Allerdings ist auch hier ein Antrag notwendig, der sich ebenfalls online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen lässt. Hierfür müssen zusätzlich folgende Nachweise angefügt werden:

  • Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers
  • Sozialleistungsbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
rdr

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