Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Leipzig über den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen. Es geht um drei Klagen aus Sachsen. In den Verfahren wehrt sich jeweils ein Ehepartner gegen die Pflicht, für seine Zweitwohnung den Beitrag zahlen zu müssen - die Rundfunkgebühr für die gemeinsame Hauptwohnung zahlt jeweils der andere Ehepartner. (Az. 6 C 6.21)