Mindestens 18,35 Euro monatlich statt wie bisher 17,50 Euro – so hoch müsste der Rundfunkbeitrag, also der Nachfolger der sogenannten GEZ-Gebühr, für jeden Haushalt sein, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre fast 100 Fernseh- und Radioprogramme auch weiterhin ohne Qualitätsabstriche produzieren könnten. Das sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut in einem Interview mit der Nachrichtenagentur DPA.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio melden im Frühjahr ihren voraussichtlichen Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an. Diese reicht dann einen Vorschlag für die zukünftige Beitragshöhe zur Entscheidung an die Bundesländer weiter.
"Wir setzen das vereinbarte Sparporgramm um"
"Unsere KEF-Anmeldung wird bedarfsgerecht und verantwortungsbewusst sein", sagte Bellut. Er sei optimistisch, dass die Länder den Vorschlag der Rundfunkanstalten folgen werden. Er betonte: "Wir arbeiten daran, das vereinbarte Sparprogramm umzusetzen und haben mit der ARD konkrete Schritte der besseren Zusammenarbeit fixiert."
Derzeit lebten die Sender von der Substanz und setzten ihre Rücklagen ein. Der "wirkliche Basiswert" liege bei 18,35 Euro, dies ist ein Plus von rund 4,9 Prozent gegenüber der jetzigen Beitragshöhe. "Alles darunter wäre eine klare Kürzung, die nur durch große Einsparungen im Programm erbracht werden könnte."
Die Länder entscheiden alle vier Jahr über eine Anpassung der Rundfunkgebühr, der derzeitige Satz ist noch bis 2020 festgelegt. Im Gespräch ist auch eine Kopplung des Beitrags an die Inflationsrate – Bellut zeigte sich im DPA-Interview "offen und gesprächsbereit" für diesen Vorschlag.
Rundfunkbeitrag für rund 100 Sender von ARD und ZDF
Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland umstritten, vielfach wird die Programmgestaltung der Sender kritisiert. Das Europäische Gerichtshof hatte Anfang Dezember entschieden, dass der deutsche Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vereinbar ist. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte bereits klar, dass der Beitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
ARD und ZDF strahlen zurzeit folgende 20 TV-Programme aus: Das Erste, ZDF, One, Tagesschau24, ZDF Neo, ZDF info, ARD-alpha, 3Sat, Phoenix, Arte, NDR Fernsehen, Radio Bremen TV, WDR Fernsehen, HR Fernsehen, SWR Fernsehen, SR Fernsehen, MDR Fernsehen, RBB Fernsehen, BR Fernsehen. Hinzu kommen 75 Radioprogramme von NDR 2 über WDR 5, BR Heimat und Inforadio bis hin zum Deutschlandfunk.