Das neue Jahr 2013 bringt den Bürgern eine Reihe von Änderungen in verschiedenen Bereichen des Alltags. stern.de hat die wichtigsten zusammengestellt.
Praxisgebühr wird abgeschafft
Sie war von Anfang an unbeliebt. Bei den Patienten, die sie zahlen mussten, aber auch bei den Ärzten, die sie im Namen der Krankenkassen eintrieben. Und ihren Zweck, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren, hat sie offenbar auch nicht erfüllt. Und so ist die Konsequenz nur logisch: Die im Jahr 2004 eingeführte Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal fällt ab 1. Januar ersatzlos weg.
Post erhöht Briefporto
Die Deutsche Post erhöht zum Jahreswechsel die Preise fürs Porto. Der Standardbrief kostet dann 0,58 Euro statt 0,55 Euro, ein Maxibrief 2,40 Euro statt 2,20 Euro. Büchersendungen kosten künftig ein Euro oder 1,65 Euro, Warensendungen 0,90 Euro oder 1,90 Euro. Die Post begründet die Erhöhung mit der allgemeinen Kostenentwicklung. Damit auch Restbestände genutzt werden können, bietet die Post in ihren Filialen oder online Ergänzungsmarken an, die mit den alten kombiniert werden können.
Haushaltsabgabe ersetzt GEZ-Gebühr
Die Rundfunkgebühr heißt künftig Rundfunkbeitrag und wird pro Wohnung erhoben. Ab Januar muss jeder Haushalt die 17,98 Euro pro Monat zahlen, unabhängig davon, wie viele Menschen in der Wohnung leben und wie viele Fernseher und sonstige Geräte sie besitzen. Die Haustürbesuche der GEZ-Mitarbeiter wird es künftig nicht mehr geben. Wer sich befreien lassen kann und weitere Einzelheiten lesen Sie hier.
Telefon-Warteschleifen werden kostenlos
Die Warteschleifen-Abzocke mit 0900er oder 0180er Nummern soll endlich ein Ende haben. Bereits seit September 2012 müssen die ersten zwei Minuten in der Warteschleife einer solchen Servicenummer kostenlos sein. Ab 1. Juni 2013 darf die komplette Wartezeit nichts mehr kosten. Aber Vorsicht: Die Regelung gilt nicht für Nummern mit Ortsvorwahl oder Mobilfunknummern.
Keine Bundesschatzbriefe mehr
Günther Schild hat ausgedient: Mit der Schildkröte als Werbetier warb die Finanzagentur des Bundes bis zuletzt für die Bundesschatzbriefe. Sie boten den Bürgern seit 44 Jahren die Möglichkeit, dem Staat direkt zu einem festen Zinssatz Geld zu leihen. Die Anlage galt als besonders sicher. Obwohl die gebotenen Sparzinsen in den vergangenen Jahren stark sanken, lohnte sich das Geschäft für den Staat offensichtlich nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2013 werden keine neuen Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze mehr ausgegeben. Alle bestehenden Konten werden bis zur Fälligkeit fortgeführt.
Reform der Pflegeversicherung
Ab 1. Januar stehen Demenzkranken mehr Leistungen zu. Sie haben künftig auch in Pflegestufe 0 Anspruch auf Pflegegeld von 120 Euro pro Monat, wenn ein Angehöriger sie betreut oder 225 Euro für einen ambulanten Pflegedienst. In den Pflegestufen 1 und 2 gibt es für Demenzkranke ebenfalls mehr Geld. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent. Für private Pflege-Tagegeldversicherungen gibt der Staat ab 2013 einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat.
Fernbusse starten bundesweit
Konkurrenz für die Bahn: Zum Jahreswechsel wird der Busmarkt liberalisiert. Künftig dürfen Busunternehmen für Strecken ab 50 Kilometer regelmäßigen Linienverkehr anbieten. Zahlreiche Busgesellschaften sitzen schon in den Startlöchern. Darunter sind einige Start-ups, aber auch größere Anbieter. Auch die Deutsche Post schmiedet gemeinsam mit dem Autoclub ADAC Pläne für einen großangelegten Einstieg in den Fernbus-Wettbewerb, allerdings erst ab 2014.
Benzinpreise in Echtzeit vergleichen
Autofahrer sollen ab dem neuen Jahr Benzinpreise in Echtzeit vergleichen können. Ein neues Gesetz verpflichtet die Tankstellen jede Preisänderung automatisch an eine neue Markttransparenz-Stelle zu melden. Auf diese Daten können die Bürger dann online über Computer, Smartphone oder Navigationsgerät zugreifen. Wann der vom Bundeskartellamt angebotene Service genau startet, steht noch nicht fest.
Führerscheinklassen ändern sich
Im Rahmen einer EU-Richtlinie ändern sich am 19. Januar die Führerscheinklassen. Die Änderungen betreffen vor allem Krafträder und das Fahren mit Anhänger. Die Regelungen gelten nur für neue Führerscheine. Alle bisher erworbenen Fahrberechtigungen bleiben erhalten. Zudem müssen Führerscheine künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Dies ist aber lediglich ein verwaltungstechnischer Vorgang. Abgesehen von Bus- oder Lkw-Führerscheinen ist dafür keine ärztliche oder augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Minijobber dürfen mehr verdienen
Aus den 400 Euro-Jobs werden künftig 450 Euro-Jobs. Auf diesen Betrag wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs angehoben. Neu ist: Von dem Verdienst müssen nun Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden, allerdings maximal 17,55 Euro im Monat. Dafür erwirbt der Minijobber volle Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenkasse.
Geringere Beiträge zur Rentenversicherung
Während die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozent steigen, werden die Arbeitnehmer bei den Abgaben für die Rente entlastet. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. So wenig musste man seit 1995 nicht mehr für die Staatsrente abdrücken.
Betreuungsgeld und Anspruch auf Betreuungsplatz
Ab dem 1. August 2013 haben Eltern mit einem Kind unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Stellt die Kommune keinen Platz zur Verfügung, können die Eltern ihn einklagen. Ebenfalls zum 1. August 2013 startet das umstrittene Betreuungsgeld. Es kann für Kinder beantragt werden, die ab diesem Stichtag geboren werden, und wird bis zu 22 Monate gezahlt. Mütter oder Väter, die sich Vollzeit um ihr Kind kümmern, und es nicht in eine Kita geben, erhalten dann für jedes Kind 100 Euro pro Monat. Von August 2014 an sollen es 150 Euro sein.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde bereits mehrfach verschoben. 2013 soll es jetzt endlich soweit sein. Die Arbeitgeber haben allerdings das gesamte Jahr Zeit, auf das neue Verfahren umzustellen. Arbeitnehmer müssen die auf ihrer alten Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge, wie die Pendlerpauschale, unbedingt beim Finanzamt neu beantragen. Unabhängig davon, wann der Arbeitgeber umstellt, ist das jetzt schon möglich.