Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter mit einem Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Der Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung.
Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab und begründete das so: "Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften." Der Datenabgleich diene "der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit".
Laut Kläger ist das letzte Wort noch nicht gesprochen
Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt - unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte - den Rundfunkbeitrag entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen.
"Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen", betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. "Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht."
Aus Sicht von Kläger Ermano Geuer ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen: "Die Klage gegen den #Rundfunkbeitrag ist nicht gescheitert, der BayVfGH hat lediglich eine Folgenabwägung getroffen", schrieb er in einer ersten Reaktion auf Twitter. Zur Verfassungskonformität des Meldedatenabgleichs sei noch nichts gesagt.