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Bundesverfassungsgericht GEZ vor Gericht: Reformiert endlich den Rundfunkbeitrag!

Rundfunkbeitrag: Ist die GEZ verfassungswidrig?
Rundfunkbeitrag: Ist die ehemalige GEZ verfassungswidrig?
© Christoph Hardt/Geisler-Fotopres/ / Picture Alliance
Bislang schmetterten Gerichte Klagen von GEZ-Gegnern ab. Jetzt soll die Frage, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, höchstrichterlich geklärt werden.  Dabei geht es gar nicht um die Rechtmäßigkeit - sondern um eine dringend notwendige Reform.

Mit Sieglinde B. haben die GEZ-Hasser eine Gallionsfigur im Kampf gegen den Rundfunkbeitrag gefunden. Die 63-Jährige saß 2016 für 61 Tage im Knast, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollte. Gefängnisstrafen für GEZ-Verweigerer - solche Meldungen befeuerten die Diskussion um die monatliche Gebühr für ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag rechtens ist - oder gegen geltendes Recht verstößt.

Das oberste deutsche Gericht beschäftigt sich mit vier Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. In drei Fällen sind die Kläger Privatleute, im vierten Verfahren wehrt sich der Autoverleiher Sixt gegen die Beiträge. Der Vorwurf: Der Beitrag sei vielmehr eine Steuer. Und die Länder, die den Betrag eintreiben, hätten gar keine Befugnis. Die läge beim Bund. Verfassungswidrig sei der "Zwangsbeitrag", so der Vorwurf, weil er pauschal erhoben wird, unabhängig davon, ob man nun Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Dennoch muss seit 2013 jeder Haushalt in Deutschland 17,50 Euro pro Monat zahlen.

GEZ im Grundgesetz verankert

Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten nahmen so im Jahr 2016 rund acht Milliarden Euro ein. Dafür müssen sie einen im Grundgesetz verankerten Auftrag erfüllen: unparteiisch berichten und zur freien Meinungsbildung beitragen. Außerdem muss ein flächendeckender Empfang gewährleistet sein und ein breitgefächertes Programmangebot zur Verfügung stehen. Eine mediale Grundversorgung.
Aber sind "Musikantenstadl", "Bares für Rares" und uralte Wiederholungen von "Hart, aber herzlich" jetzt politische Meinungsbildung? Ein Vorwurf der Kläger: Die TV-Sender machen inzwischen viel mehr als ihr gesetzlicher Auftrag hergibt. Und dafür ist der Preis viel zu hoch.

Rundfunkbeitrag vor Gericht: kaum Aussicht auf Erfolg

Dass die Kläger Erfolg haben werden, ist kaum zu erwarten. Zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte haben den ehemaligen GEZ-Beitrag immer wieder für verfassungskonform erachtet. Doch die Diskussion um den Rundfunkbeitrag nimmt mit den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eine neue Dimension an. Und macht deutlich: So kann es nicht mehr lange gut gehen.

Denn die Mediennutzung der Zuschauer hat sich in den vergangenen Jahrzehnten radikal verändert. Zunächst machte die Flut an privaten TV-Sendern den Öffentlich-Rechtlichen Zuschauer abspenstig, in der jüngsten Vergangenheit eroberten Streaming-Dienste wie Amazon Prime Video oder Netflix die heimischen Bildschirme. Und damit ein neues Selbstverständnis: Bezahlen für Inhalte? Ja, sicherlich - aber nur, wenn man diese auch gucken will. Ein lineares, starres TV-Programm ist aus der Zeit gefallen. Deshalb müssen die Rundfunkanstalten nicht dicht gemacht werden. Aber sie brauchen dringend eine Reform.

Pensionen statt Programm

Denn so, wie ARD, ZDF und Co. derzeit wirtschaften, wird es künftig nicht mehr funktionieren. Acht Milliarden Euro stehen zur Verfügung - doch ein dicker Brocken davon muss für Pensionsansprüche ehemaliger Mitarbeiter zur Seite gelegt werden. Und wie hoch die Altersbezüge sind, hat die "Bild-Zeitung" vor einigen Jahren ausgerechnet. Demnach wird der "WDR"-Intendant Tom Buhrow auch im Rentenalter kaum finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Aktuell verdient er rund 359.000 Euro pro Jahr. Klar ist: Jahr für Jahr steigt der Betrag, den ARD, ZDF und Co. auf die hohe Kante legen müssen, um die üppigen Pensionszahlungen zu gewährleisten. Rund 13,50 Euro von den jährlichen 210 Euro, die jeder Haushalt entrichten muss, landen im Pensionstopf - Tendenz steigend. Doch damit erklärt sich ein weiterer Schritt: Um die Pensionslast zu stemmen, muss gespart werden - am Programm oder dem Personal, also an dem, was Zuschauer für ihr Geld eigentlich zu sehen bekommen sollten. Oder aber man erhöht den Beitrag. Schon der ARD-Chef Ulrich Wilhelm hatte eine Erhöhung gefordert, da rund drei Milliarden Euro ab 2021 in den Kassen der Öffentlich-Rechtlichen fehlen würden. Umgelegt auf die Haushaltsabgabe müsste der Rundfunkbeitrag somit von 17,50 Euro auf 19,20 Euro steigen.

"No Billag" in der Schweiz war ein Warnschuss

Doch statt einem "Weiter so" sollten sich die Verantwortlichen das System vorknöpfen. Denn ein staatlich festgeschriebener Betrag, der neben allerlei Firlefanz im TV auch noch Milliarden für pensionierte Mitarbeiter finanziert, kann nicht mehr funktionieren. Das zeigte auch erst kürzlich die Diskussion in der Schweiz. Dort hatte sich eine Initiative formiert, die das dortige GEZ-System abschaffen wollte. "No Billag" forderten sie. Billag ist das Äquivalent zum Rundfunkbeitrag, Dazu kam es nicht, die Schweizer stimmten gegen die Abschaffung - doch die Bewegung zeigt, dass staatlich finanzierte Medien in der Kritik stehen. Und sollte von den Rundfunkanstalten als Warnschuss verstanden werden.

ARD, ZDF und CO. sind unverzichtbar

Dabei nehmen ARD, ZDF und Co. gerade in der immer schneller werdenden Medienlandschaft eine wichtige Rolle ein. Losgelöst von finanziellem Druck liefern sie einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung im Land. Politische Informationen, wichtige Enthüllungen, demokratisches Bollwerk zwischen Hatern und Hetzern - das sind wichtige Kernaufgaben. Ob es dafür nun wirklich 22 TV-Sender und 60 Radioprogramme geben muss? Nein, der dicke Tanker Öffentlich-Rechtliche muss abspecken. Und alle Ausgaben auf den Prüfstand stellen. Nur wenn ARD, ZDF und Co. endlich wieder ihren Bildungsauftrag ernst nehmen und sich von unnötigen Formaten - wie beispielsweise den unzählbaren "Soko"-Varianten im Vorabendprogramm - trennen, bleiben sie konkurrenzfähig. Denn bei Nachrichten, Brennpunkten zu kritischen Lagen, politischen Talkshows, Dokumentationen und aufrüttelnden Reportagen sind sie unverzichtbar. Unterhaltung und Zerstreuung sollten sie denen überlassen, die wissen, wie das geht. Netflix zum Beispiel. Dort beschweren sich die User sehr selten, dass sie monatlich eine übertrieben hohe Gebühr für die Nutzung zahlen müssen. 

Denn dass gute Inhalte nun mal Geld kosten - das haben die Menschen durch Firmen wie Sky oder Netflix in den vergangenen Jahren gelernt. Für ARD, ZDF und Co. wird es höchste Zeit, sich fit zu machen für die Zukunft. 

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